Gestaltungsberatung

im Gesellschaftsrecht

Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag oder einen Geschäftsführerdienstvertrag?

Mit unserer Expertise im Erb- und Gesellschaftsrecht finden wir für Sie die passenden Lösungen. Wir gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag nach Ihren Vorstellungen und unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als GmbH oder als Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen möchten. Auch die Überprüfung bestehender Gesellschaftsverträge auf Fehler oder Lücken übernehmen wir für Sie.

Ebenso begleiten wir Sie im Rahmen der Gestaltungsberatung bei Umwandlungen wie z.B. einem Rechtsformwechsel oder verhandeln mit Ihnen im Falle eines Gesellschafteraus- oder eintritts.


Der Geschäftsführer hat eine herausragende Rolle in einem Unternehmen. Insbesondere, wenn der Geschäftsführer nicht oder nur Minderheitsgesellschafter ist ergeben sich viele Fragestellungen: Wer soll wann und wie den Geschäftsführer kontrollieren? Wer soll wann und wie mitbestimmen? u.v.m. Diese Fragen beantworten wir mit Ihnen und erarbeiten so einen passenden Geschäftsführerdienstvertrag.