Haus- und Grundeigentümerverein
Informationen rund um die eigenen vier Wände
Der Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg wird erfolgreich von unserer Kanzlei Mayer Kohler + Partner mbB betreut und unterhält dort seine Geschäftsstelle. Der Verein konnte 2013 sein 50-jähriges Bestehen feiern und besteht derzeit aus nahezu 1.000 Mitgliedern.
Der Jahresbeitrag beträgt 50 Euro. Die Sprechstunde ist immer Mittwochs von 16.30 bis 17.30 Uhr.
Als Anlaufstelle für Vermieter bietet der Verein Hilfe bei Fragen und Problemen rund um die eigenen vier Wände.
Ergänzt wird die Leistung durch Vortragsveranstaltungen wie zum Beispiel Fachvorträge zu Energiemaßnahmen, falschem Lüftungsverhalten oder der Modernisierung von Wohnungseigentum mit staatlicher Hilfe.
Über 12 Jahre leitete Rechtsanwalt Markus Kohler den Haus- und Grundeigentümerverein. Seit 2012 ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Bett Vorsitzender.
Beide Anwälte beraten die Mitglieder in Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Auf Landesebene wird vom Landesverband Württemberg wertvolle Unterstützung geleistet.
Haus- und Grund Württemberg
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel wurde 2020/2021 im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des Mietvereins Schramberg und Umgebung e.V. und des Haus– und Grundeigentümerverein Schramberg und Umgebung e.V. mit den Städten Schramberg, Schiltach sowie den Gemeinden Lauterbach und Aichhalden erstellt.
In diesem Mitspiegel werden die ortsüblichen Vergleichsmieten (Nettokaltmiete) in Abhängigkeit von Größe, Baualter und Wohnumfeld (die durch den Vermieter bereitgestellte Wohnqualität) abgebildet. Dieses Dokument spiegelt das aktuelle Mietpreisgefüge im örtlichen Wohnungsbestand für Mieter und Vermieter von Wohnraum in Schramberg, Schiltach, Aichhalden und Lauterbach.
Der Mietspiegel soll Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung für Mieter und Vermieter gewährleisten. In Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen wurden in den beteiligten Kommunen ortsübliche Vergleichsmieten aus mietsspiegelrelevanten Haushalten zum Jahreswechsel 2020/2021 als Grundlage für den Mietspiegel sowie die statistische Auswertung herangezogen.
Qualifizierter Mietspiegel
Qualifizierter Mietspiegel gültig vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2023