Baurecht
Bau-, Immobilien- und Architektenrecht
Öffentliches Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und durchsetzungsstark in Baugenehmigungsverfahren, auch zur Vorbereitung von Nachbareinwendungen, bei Fragen des Bestandsschutzes, bei bauordnungsrechtlichem Einschreiten, insbes. Baueinstellungsverfügung, Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung, bei Grundstücks-Enteignungen, bei der Verhandlung und Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und ebenso bei der Aufstellung oder Anfechtung von Bebauungsplänen oder im Umlegungsverfahren.
Soweit notwendig vertreten wir Sie auch gerne im jeweiligen Verwaltungsverfahren oder falls notwendig auch im Widerspruchs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Privates Baurecht
Unsere Tätigkeit reicht von der Anwendung des Werkvertragsrechts des BGB bis zur VOB/B.
Weiterhin sind wir für sie tätig bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Bauverträgen. Im Fokus unserer Tätigkeit steht dabei, möglichst Frühzeitig Problemfelder zu erkennen und hinsichtlich des Zusammenwirkens der Beteiligten so in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen, dass spätere Streitfälle möglichst vermieden werden.
Wir beraten und vertreten Bauherren, Wohnungseigentümergesellschaften und Bauträger bei Gewährleistungsansprüchen und Baumängeln, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren.
Immobilienrecht
Wir entwerfen Kaufverträge für den Kauf bzw. Verkauf von Eigentumswohnungen, Wohn - und/oder gewerblich nutzbaren Häusern und beraten vor Abschluss eines Kaufvertrags über die Folgen oder Schwachpunkte eines solchen Vertrages, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche bzw. Altlasten.
Architektenrecht
Im Bereich des Architektenrechts beraten und vertreten wir Architekten und deren Bauherren bei der Ausgestaltung von Architektenverträgen und den sich aus solchen Verträgen ergebenden Rechtsfolgen.