Arbeitsrecht
Individual- und kollektives Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer ist wegen der wirtschaftlichen Konsequenzen und der Auswirkung auf das Betriebsklima für beide Arbeitsvertragsparteien von enormer Bedeutung. Wir beraten und vertreten überwiegend mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowohl im Individual- als auch im kollektiven Arbeitsrecht.
Unsere Beratungstätigkeit reicht von der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträge mit Organmitgliedern über die Auseinandersetzung mit betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bis hin zur Vermeidung oder Bewältigung sämtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen können.
Neben der beratenden Tätigkeit übernehmen wir selbstverständlich die Interessenvertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten in Rechtsstreitigkeiten vor allen Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen.
Unsere Beratungstätigkeit reicht von der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträge mit Organmitgliedern über die Auseinandersetzung mit betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bis hin zur Vermeidung oder Bewältigung sämtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen können.
Neben der beratenden Tätigkeit übernehmen wir selbstverständlich die Interessenvertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten in Rechtsstreitigkeiten vor allen Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen.