Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Rechtsform - unsere Unterstützung
Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit steht die Beratung bei der Rechtsformwahl, der Konzeption, der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsveträgen und Satzungen sowie die Beratung im Falle von Auseinandersetzungen von Gesellschaftern untereinander oder im Verhältnis zur Gesellschaft. Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge verfügen wir über kompetentes Fachwissen. Zum Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts gehört auch die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Handels-, Handelsvertreter- und Wirtschaftsrecht, wobei auch steuerrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden, gegebenenfalls unter Einbindung von unseren Steuerberatern.