Bank- und Kapitalmarktrecht
Damit Ihr Kapital gut aufgehoben ist
Rechtsanwalt Dr. Bett bearbeitet in diesem Referat seit Jahren sämtliche Themen mit bank- oder kapitalmarktrechtlichen Bezügen. Hierzu gehört die Vertretung von Kleinanlegern, Bankkunden aber auch die Interessenvertretung diverser Kreditinstitute.
Die in den vergangenen Jahren zunehmend verbraucherfreundlichere Rechtssprechung der Obergerichte eröffnet Darlehensnehmern zunehmend die Möglichkeit Bankprodukte einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dasselbe gilt für Kapitalanlagen aus dem nicht reglierten sogenannten „grauen Kapitalmarkt“.
Zu diesem Referat gehört auch vermehrt die Abwehr von Ansprüchen, die von Insovenzverwaltern gegenüber Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft gemäß § 172 IV HGB nach einer Insolvenz der Fondsgesellschaft behauptet werden.
Die in den vergangenen Jahren zunehmend verbraucherfreundlichere Rechtssprechung der Obergerichte eröffnet Darlehensnehmern zunehmend die Möglichkeit Bankprodukte einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dasselbe gilt für Kapitalanlagen aus dem nicht reglierten sogenannten „grauen Kapitalmarkt“.
Zu diesem Referat gehört auch vermehrt die Abwehr von Ansprüchen, die von Insovenzverwaltern gegenüber Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft gemäß § 172 IV HGB nach einer Insolvenz der Fondsgesellschaft behauptet werden.