Strafrecht
Ein Partner für alle Fälle
Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen der Verdachts der Begehung einer Straftat vertreten wir Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft, nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Soweit sinnvoll, nehmen wir bereits vor der Durchführung einer Hauptverhandlung Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Im Fall der Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht übernehmen wie Ihre Verteidigung in erster Instanz und auch in einem eventuellen Rechtsmittelverfahren.